Als Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), bezeichnet man ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“
Kraftfahrzeuge gelten als Straßenfahrzeuge, da die Spurführung in der Regel durch Reibung auf ebener oder unebener Fläche erreicht wird. Schienenfahrzeuge werden trotz des motorischen Antriebs nicht zu den Kraftfahrzeugen gezählt.